Die National Security Agency –

UFO-Spitzengeheimdienst der USA?

von

Andreas von Rétyi ©


Teil 2

Am 10. Januar 1980 erhielt er dieses Material, die ersten öffentlich einsehbaren NSA-Papiere zum Thema "UFOs". Damit war zwar der "Bann" noch lange nicht gebrochen – das ist er im übrigen bis heute nicht – doch ein Anfang war erreicht und der Beweis erbracht, daß die früher von der NSA verbreiteten Statements zur UFO-Frage nicht der Wahrheit entsprachen. Das erste der beiden Dokumente war von der Zensur stark zusammengestrichen worden und umfasste in der gekürzten Version etwa anderthalb Seiten. Auch der Titel war bis auf das Wort "UFOs" am Satzbeginn gestrichen worden. Aus dem Text geht jedoch immerhin hervor, daß sich der Inhalt des Dokuments auf die psychologische Frage konzentriert, wie das menschliche Gehirn mit extremen, unerwarteten und nicht in das überkommene Weltbild integrierbaren Fakten und Ereignissen umgeht beziehungsweise derartige Konfrontationen verarbeitet. So heißt es unter anderem:

2. Wissenschaftliche Ergebnisse: Dr. Jacques Vallee, angesehener Experte für Kommunikationswissenschaften, hat Tausende von Fällen studiert, in denen menschliche Wesen ungewöhnliche Phänomene beobachtet haben. Er hat herausgefunden, daß die menschliche Reaktion auf solche Beobachtungen vorhersehbar und grafisch darstellbar ist. Ob die psychologische Struktur der Person von der ungewöhnlichen und schockierenden Brutalität eines Mörders angegriffen wird oder von der Fremdartigkeit einer UFO-Sichtung, es tritt derselbe Effekt ein:

a. Anfänglich, wie aufgrund einer Art von psychologischer Trägheit, zeichnet der Geist ziemlich objektiv nach, was das Auge ihm berichtet.

b. Wenn jedoch die fremdartige Natur der Phänomene erkannt wird, kommt es zu einem Schock. Der Geist fühlt sich in einer bequemen Welt wohl, in der er glaubt zu wissen, was zu erwarten ist, und diese Situation ist nicht zu bedrohlich – weder in physischer noch in psychischer Hinsicht. Das Ungewöhnliche zerstreut die so bequeme Illusion, die der Geist geschaffen hat. Dieser Schock zerrt genau an jener Vertäuung der menschlichen Psychostruktur.

c. Um sich gegen eine solch eindringende und bedrohliche Realität zu schützen, wird der Geist beginnen, die einströmenden Daten durch Imagination und Interpretation zu ergänzen, um sie akzeptabler zu gestalten. Da der Geist dies alles sehr schnell ausführt, stürzen einige der eilig hinzugefügten Details und Vorschläge ineinander und widersprechen sich gegenseitig in einer bizarren Weise (wie jeder Polizist Ihnen bestätigen kann, der Zeugen eines Mordes befragt) (…)

d. Wenn der Geist schließlich einen "sicheren" Rahmen für die neue Information erzeugt hat, mag er erneut ausschauen und einige objektivere Daten sammeln. Sollten diese Daten immer noch bedrohlich sein, wird er wieder in den Schockzustand übergehen und der Vorgang beginnt erneut.

e. Wenn die Daten sich auf dem Niveau höchster Fremdartigkeit befinden und Schrecken hervorrufen, wird

(1) der Geist aussetzen und in eine Amnesie verfallen, welche die Ereignisse vielleicht andauernd im Unterbewusstsein vergräbt, oder

(2) die persönliche Psychostruktur kollabieren und der Geist zum tiefsten Ort hinunterreichen, wo das "Unzerstörbare" liegt, und er wird sich dieser Seinshaftigkeit zur Sicherung des Überlebens anvertrauen. Eine Begegnung mit dieser unveränderlichen, unzerstörbaren Seinshaftigkeit wird für gewöhnlich als religiöse Erfahrung aufgefasst. Im Zustand der Verwirrung und des Schocks wird diese Erfahrung oft dem schockauslösenden Ereignis oder Objekt zugeschrieben, und dies ist auch der Grund, warum primitive Völker solch bizarre Dinge wie Flugzeuge oder Feuerzeuge verehren.

f. Der Grad der Fremdartigkeit der Phänomene bestimmt, wie vielen anderen Menschen der Geist gewillt oder fähig ist, das Ereignis mitzuteilen. Ein milde ungewöhnliches oder schockierendes Ereignis wird vielen Menschen weitererzählt. Ein sehr schockierendes Ereignis hoher Fremdartigkeit wird nur wenigen Personen oder praktisch niemandem erzählt. Gelegentlich ist das Ereignis so schockierend ungewöhnlich, daß es sich nicht einmal dem bewussten Geist des Betroffenen mitteilt, sondern in dessen Unterbewusstsein vergraben wird, wo es nur der Hypnose zugänglich ist oder sorgfältiger Level-6-Kommunikation mit einer anderen Person. (…)

Dieser Text ist in mancherlei Hinsicht interessant, selbst wenn er mit Sicherheit nur eines der relativ unbedeutenden NSA-Dokumente zur UFO-Thematik darstellt. Er kann möglicherweise unter anderem die Widersprüche bei Zeugenaussagen erklären, wenn es um definitiv schockierende Ereignisse geht (Grundgegenstand ist dabei stets die UFO-Begegnung!). Er kann auch das Einsetzen von geistigen "Sicherungsprozessen" in Form von Anpassungen des Ungewöhnlichen an das Erklärbare interpretieren. Vielleicht lassen sich damit ebenso die geistigen Blockaden wie auch "Screen Memories" verstehen, die Deckerinnerungen bei Entführungsopfern, geistige Glasuren, die unter Hypnose wenigstens zum Teil aufbrechen können.

NSAAibl.jpg (45158 Byte) Die NSA- Abhöranlage Bad Aibling, Bayern. Das Überwachungsnetz der NSA erstreckt sich weltweit (s.u.).

Nicht zuletzt ist interessant, daß UFO-Begegnungen in diesem Text in ihrem "Realitätsgrad" genau wie real stattfindende, brutale Morde eingestuft werden, also nicht etwa weniger real, weniger beeindruckend oder weniger schockierend. Offensichtlich waren dem Verfasser des Schriftstücks andere UFO-Fakten beziehungsweise NSA-Akten bekannt, die ihm die Realität des UFO-Phänomens ausreichend belegen konnten.

Das zweite Dokument, das Peter Gersten zu Beginn des Jahres 1980 von der NSA erhielt, war umfangreicher und enthielt ebenfalls eine hochinteressante Bewertung des UFO-Phänomens, die nunmehr sogar deutlich zeigte, wie ernst die NSA die UFO-Problematik nimmt. Der aus dem Jahr 1968 stammende Bericht ist zu lang, um an dieser Stelle wiedergegeben zu werden, doch möchte ich zumindest die grundsätzlichen Aspekte kurz ansprechen. Schon die Überschrift – ausnahmsweise nicht geschwärzt – stimmt durchaus nachdenklich: UFO-Hypothesen und Überlebensfragen. In diesem Dokument werden nacheinander zunächst verschiedene konventionelle Deutungen diskutiert: UFOs als Schwindel, UFOs als Halluzination, UFOs als Naturerscheinungen, UFOs als irdische Geheimprojekte. Dabei zeigt sich, daß keine dieser Deutungen zutreffen kann. Schließlich wird auch die Frage angesprochen, ob UFOs einer fremden Intelligenz entstammen könnten. Der Verfasser des Dokuments beruft sich auf die Untersuchungen angesehener Wissenschaftler, wenn er feststellt, daß diese Hypothese keineswegs außer acht gelassen werden dürfe. Er beendet den Text mit einem Abschnitt über Verhaltensmaßregeln, den Kontakt mit einer überlegeneren Kultur zu überleben (!).

Mit diesen beiden Schriftstücken war ein Anfang gemacht, die NSA hatte nunmehr bekennen müssen, tatsächlich UFO-Dokumente in ihren Archiven zu verwahren. Natürlich könnte man einwenden, das Material sei bereits so alt (über fünfundzwanzig Jahre), daß sich die NSA-Einschätzung zur UFO-Situation mittlerweile längst geändert haben könnte. Doch dann stellt sich auch die Frage, warum die Dokumente überhaupt noch in den Aktenschränken aufgehoben werden, dazu noch als "geheim" oder "streng geheim" oder gar darüber eingestuftes Material. Man spricht davon, daß die NSA pro Tag insgesamt etwa vierzig Tonnen alter, unbrauchbar gewordener Akten vernichtet. Warum nicht auch die UFO-Dokumente? Ist man einfach noch nicht dazu gekommen? Diese Begründung dürfte kaum zutreffen. Denn dazu scheinen sämtliche UFO-relevanten NSA-Papiere einfach viel zu bedeutsam zu sein. Im Jahr 1980 erfuhr CAUS mit Hilfe des Gesetzes zur Informationsfreiheit (Freedom of Information Act, FOIA, ein allerdings sehr eingeschränktes US-Informationsgesetz), daß die NSA insgesamt (mindestens) zweihundertneununddreißig UFO-Dokumente in ihren Archiven besitzt. Wie sich herausstellte, gingen einhundertsechsundfünfzig davon direkt auf NSA-Quellen selbst zurück. Nun war freilich ausschlaggebend, über die reine Existenz dieses Materials hinaus auch dessen Inhalt zu erfahren. In einer solchen Angelegenheit entscheidet im Normalfall ein Bundesrichter über die Freigabe von sensiblen Dokumenten. Ihm wird nach eingehender personeller Überprüfung eine geeignete Sicherheitsfreistellung erteilt und das Material vorgelegt. Sollte dessen Preisgabe beispielsweise die nationale Sicherheit gefährden, wäre eine weitere geheime Verwahrung des Materials freilich unabdingbar. Nun, in diesem speziellen Falle der NSA-UFO-Papiere weigerte sich der Geheimdienst, einem Bundesrichter Einsichtnahme zu gewähren. Nach langem Hin und Her kam man zu dem Konsens, von NSA-Seite aus eine relativ gedrängte zusammenfassende Begründung für die Entscheidung zu erstellen, um dieses Material zurückzuhalten. Anhand dieses (einundzwanzig Seiten langen) Schriftstücks sollte Bundesrichter Gerhard Gesell sein Urteil fällen – selbstverständlich erst, nachdem er eine Freistellung erhalten hatte, deren Grad dem des Dokuments entsprach: TOP SECRET.

Tatsächlich hatte dieses NSA-Papier seine Wirkung nicht verfehlt. Der Bundesrichter stellte sich ohne längere Diskussion auf die Seite des Geheimdienstes und entschied, daß das Material nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfe. Nun war CAUS natürlich daran interessiert, zumindest Einblick in das einundzwanzig Seiten lange Dokument zu erhalten. Auch hierzu waren nochmals einige Schwierigkeiten zu überwinden, doch schließlich wurde das Schriftstück freigegeben. Allerdings hatte die Sache einen entscheidenden Haken: In der öffentlichen Version waren rund Fünfundsiebzig Prozent der Textpassagen unleserlich gemacht worden, der Text war entweder über große Passagen zeilenweise geschwärzt oder aber gleich absatz- beziehungsweise gar seitenweise völlig abgedeckt worden!

Gelegentlich wurde zu bedenken gegeben, daß dieses Dokument beziehungsweise die ursprünglichen einhundertsechsundfünfzig Dokumente nicht ausschließlich wegen ihres Inhaltes (zum UFO-Thema) zensiert beziehungsweise unter Verschluss gehalten werden könnten, sondern vielleicht auch aus dem einfachen Grund, daß sie Methoden und Aktivitäten der NSA in nicht mehr vertretbarem Maße preisgeben würden, ohne deswegen darüber hinaus wesentliche Beweise zum UFO-Phänomen zu enthalten.

Natürlich ist ohne weiteres einsichtig, daß die Enthüllung solcher Informationen, die Angaben zur Infrastruktur und Vorgehensweise eines Geheimdienstes beinhalten, der nationalen Sicherheit in einem nicht verantwortlichen Maße abträglich sein könnte. Doch wurden auch rein UFO-spezifische Anfragen von der NSA abgelehnt. Im übrigen teilte mir die NSA in diesem Zusammenhang mit, daß zusätzlich zur SECRET beziehungsweise TOP SECRET klassifizierten Information auch Informationen über gewisse Aktivitäten der NSA enthalten seien, die unter diversen US-Gesetzen von einer Freigabe ausgenommen seien. Damit war klar, daß hier zwei Arten von Informationen getrennt werden mußten.

Um mich über den aktuellen Stand der Geheimhaltung in dieser Sache zu informieren, forderte ich im Sommer vergangenen Jahres die einundzwanzig Seiten lange NSA-Darstellung (In Camera Affidavit of Eugene F. Yeates) unter FOIA direkt vom Central Security Service an und erhielt das Dokument in der erwarteten Form – nämlich nach wie vor ausgiebig geschwärzt! Damit steht fest, daß diese Angelegenheit auch nunmehr fünfzehn Jahre nach der ursprünglichen CAUS-Aktion immer noch als "hochgeheim" und "bedeutsam" eingestuft wird und die zugrundeliegenden NSA-Dokumente nach wie vor unter strengstem Verschluss bleiben. Von einer Veränderung der Geheimhaltungssituation auf dem UFO-Sektor kann jedenfalls bis dato keine Rede sein, das Cover-up ist so aktuell wie eh und je!

Die NSA ist sicherlich in eine ganze Reihe von UFO-Zwischenfällen verstrickt und mit der Beobachtung ungewöhnlicher Vorkommnisse auf diesem Sektor vertraut und befasst. Abschließend noch ein interessantes Beispiel:

Im Jahr 1967 ereignete sich über Kuba ein dramatischer Zwischenfall, über dessen genauen Ablauf gewiss einige NSA-Dokumente weiteren Aufschluss geben dürften, die nun aber irgendwo in den Geheimarchiven schlummern. Denn die Geschehnisse wurden seinerzeit von einem Horchposten der NSA genauestens verfolgt: von der Sicherheitsschwadron 6947 auf der Boca Chica Air Station in der Nähe von Key West in Florida. Damals drang ein glühendes Objekt in den kubanischen Luftraum ein und wurde von zwei MIG-21-Abfangjägern verfolgt. Vom Piloten der führenden Maschine ging plötzlich eine höchst ungewöhnliche Meldung an die Bodenkontrolle. Er berichtete nämlich, eine leuchtende, metallische Kugel am Himmel zu sehen, die ungefähr mit Schallgeschwindigkeit in einer Höhe von rund zehntausend Metern flog. Der Kommandant der Maschine versuchte erfolglos, eine Funkverbindung zu dem UFO aufzubauen und erhielt daraufhin schließlich den Befehl, das unbekannte Objekt abzuschießen. Doch unmittelbar darauf ging eine alarmierende Meldung an die Bodenstation. Der Pilot der Begleitmaschine hatte entsetzt beobachtet, wie sich das Flugzeug des Kommandanten in nichts auflöste! Das kugelförmige UFO beschleunigte nach dieser offensichtlich tödlichen Begegnung, stieg mit enormer Geschwindigkeit in eine Höhe von etwa dreißig Kilometern und verschwand in südsüdöstlicher Richtung (Südamerika). Der Sicherheitsdienst der Air Force informierte die NSA über den erschreckenden Vorfall. Die NSA ihrerseits forderte sämtliche Unterlagen zu dieser Angelegenheit ein und erteilte sofortige Order, das Geschehnis als "Flugzeugverlust infolge eines technischen Defektes" zu deklarieren!

Ein kurzes, aber gleichwohl aussagekräftiges Statement zum Kuba-Fall findet sich in einem Schreiben der NSA an den US-Senator Pete V. Domenici, das zwanzig Jahre später verfasst worden ist. Darin heißt es knapp: "Wenn die Agency [NSA] irgendwelche Aufzeichnungen über die UFO-Zerstörung einer kubanischen MIG im März 1967 hätte, würden sie nicht zur Freigabe zur Verfügung stehen, da sie fortlaufend und geeignet klassifiziert wären." – Das gleicht gewissermaßen fast schon einem Geständnis! Jedenfalls zeigt sich wieder deutlich, daß wir nicht mit Offenheit rechnen dürfen, wenn es um das anscheinend tatsächlich überaus sensible UFO-Thema geht. Umso deutlicher wird damit auch, wie wichtig dieses Thema ist – wichtig nicht nur uns, den allseits belächelten UFO-Forschern, sondern auch den Geheimnisträgern auf diesem Planeten!

NSAOrg.jpg (193599 Byte) Das Überwachungsnetz der NSA erstreckt sich weltweit.

Wer mal nachschauen will - hier gehts nach Bad Aibling....

Für ganz Mutige: NSA


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